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Stadtwerke Lünen lassen ab 2019 die EnergieBiene fliegen

Nach den Stadtwerken Nürtingen mit ihrem Projekt „Bienenstrom“ setzen ab 2019 auch die Stadtwerke Lünen bei der Produktion von Ökostrom auf Wildpflanzen. Mit ihrem Umweltprojekt „SWL-EnergieBiene“ leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag für die Energiewende, sondern verwandeln Teile der Lippestadt in blütenreiche Lebensräume für Insekten.

Auf zwei bis drei Demonstrationsflächen werden in Lünen ab 2019 Wildpflanzen angebaut, geerntet und ihr Aufwuchs in der Biogasanlage der Stadtwerke-Tochter Bioenergie GmbH & Co. Kg vergärt. Die umweltfreundlich erzeugte Energie wird direkt in das örtliche Versorgungsnetz eingespeist. Die Demonstrationsflächen von EnergieBiene dienen im ersten Jahr dazu, interessierten Kunden und Bürgern ein Bild davon zu vermitteln, was das Projekt für die Natur und Umgebung in Lünen bedeutet. Nach der Getreideernte im Sommer 2019 wird die Etablierung (Vorbereitung und Aussaat) der Flächen für 2020 erfolgen. In den nächsten fünf Jahren sollen insgesamt auf rund 100 Hektar ertragreiche Wildpflanzen als Energiepflanzen angebaut werden. Möglich wird dieses Ziel durch kompetente Landwirte, die die Wildpflanzen-Mischungen auf ihren Ackerflächen ansäen, bewirtschaften und ernten. Sie sind ein zentraler Baustein des Projekts.

Entscheidend für den Erfolg des Projekts sind vor allem die Abnehmer, also die Strom- und Gaskunden. Mit einem Jahresbeitrag von 12 Euro kann man sich am Projekt beteiligen und nicht nur zu einem schöneren Stadtbild beitragen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Insektenfauna rund um Lünen leisten.

Einen Artikel in den Ruhrnachrichten über das Projekt EnergieBiene finden Sie hier.

Watt aus Wildpflanzen

(Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben 8/2017) Mais ist ein viel genutztes Substrat in Biogasanlagen. Der damit verbundene großflächige Anbau steht allerdings in der Kritik. Mit Wildpflanzen kann die Fruchtfolge aufgelockert und das Bild in der Landschaft bereichert werden. Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft fördert den Anbau mit einem Projekt im Kreis Coesfeld, das in der vergangenen Woche vorgestellt wurde (weitere Details finden sich unter: www.kulturlandschaft.nrw). Werner Kuhn vom „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ geht sogar noch einen Schritt weiter:

Er fordert dazu auf, den Artenschutz als selbstständigen Produktionszweig der Landwirtschaft zu begreifen.

Mit der heutigen Wirtschaftsweise gibt es seiner Meinung nach viele Verlierer wie Rebhuhn, viele Insekten und Fledermäuse. Zu den Gewinnern zählt er die Wildschweine.

Wildpflanzenmischungen können in Streifen große Schläge auflockern oder als ganze Fläche Lebensraum für seltene Arten bieten. Der große Vorteil besteht ab dem zweiten Jahr darin, dass die Fläche nur zur Gärrestausbringung und zur Ernte befahren werden muss. In der Zeit der Jungtieraufzucht herrscht Ruhe. Die Wildpflanzen lassen trotz einer Stickstoffdüngung von 170 kg N/ha nur 10 kg Nmin/ha nach der Ernte zurück. Wichtig ist nach Ansicht von Kuhn, dass die Wildpflanzenmischungen keine Gräser enthalten. Das bestätigte auch Steffen Schirmacher, Co-Geschäftsführer der ODAS GmbH in Dorsten. Die Biogasanlagenbetreiber setzen seit 2008 in leicht steigenden Umfang Wildpflanzen ein. Nach Erfahrung von Schirmacher wird die Mischung am besten nach Getreide-GPS direkt in die Stoppel gesät, ohne den Boden zu bewegen. Bei starker Verungrasung sollte vor der Saat eine Behandlung mit einem Glyphosat erfolgen. Bei Bedarf muss im Nachsaatjahr mit Kerb oder Fusilade nachgelegt werden, so die Aussage des Pioniers. 2016 haben die Wildpflanzenmischungen im Durchschnitt 41 t Frischmasse pro ha mit 33 % Trockenmasse gebracht. Die Ernte des Bestandes erfolgt bis Mitte August mit einem GPS-Schneidwerk oder einem reihenlosen Maisgebiss. Nach Aussage von Schirmacher wird die Anbaufläche im laufenden Jahr weiter wachsen.

 

Den vollständigen Artikel im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben finden Sie hier.

 

 

 

GAP-Reform 2020

GAP-Reform 2020 – Die nächsten Schritte

Im kommenden Jahr starten die Verhandlungen der EU-Kommission für die nächste EU-Agrarreform. Das sind die nächsten Schritte:

Geplant ist, dass Anfang 2017 die EU-Kommission eine Befragung der Öffentlichkeit startet. Bis Ende 2017 will die EU-Kommission eine Mitteilung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erstellen, in der mögliche Reformschritte vorgestellt werden. Einen Zeitpunkt für die dann folgenden Gesetzesvorschläge wurden noch nicht genannt. Es läuft vermutlich auf Anfang des Jahres 2018 hinaus. Damit hätten das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit für die Verhandlungen, da im Frühjahr 2019 EU-Parlamentswahlen anstehen.

Der Fokus der Beratungen für die nächste EU Agrarreform liegt insbesondere darin, dass die GAP einfacher und moderner wird. „Landwirte sollen nicht schon an einer undurchsichtigen Verwaltung scheitern. Betriebe müssen wettbewerbsfähig und exportorientiert sein, um das übergeordnete Ziel der EU-Kommission zu erfüllen“, so EU-Kommissionspräsident Juncker.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Globalisierung, Klimawandel und die Stärkung des ländlichen Raums werden das zukünftige Profil der GAP prägen. Dabei steht die Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen sozialer und ökologischer Verantwortung sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Um dieses Spannungsfeld zu relativieren müssen künftig ökonomische und ökologische Ziele besser miteinander verknüpft und gemeinsam gefördert werden. Eine Möglichkeit ergibt sich mit der Biogasproduktion aus Wildpflanzen. Anders als bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion eröffnet die Biogasproduktion die Möglichkeit, unterschiedlichste Pflanzenarten und -sorten in Reinsaat und in Mischung anzubauen und den gesamten Aufwuchs zur Methangewinnung zu nutzen.

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur setzt sich durch politisches Engagement und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für heimische Wildpflanzen als Ergänzung zu konventionellen Energiepflanzen ein. Ziel ist, das Mischungen aus ertragreichen Kultur- und Wildpflanzen Eingang in die Agrarumweltprogramme der Länder finden. Bisher werden Blühstreifen in Form von Direktzahlungen an die Landwirte zwar gefördert, die Pflanzen dürfen jedoch nicht genutzt werden. Das Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert daher, dass die Nutzung des Aufwuchses mehrjähriger Blühflächen im Rahmen der GAK ermöglicht wird. Dadurch würden ökologische und ökonomische Ziele miteinander verknüpft und der Landwirt wettbewerbsfähig bleiben.

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